Tipp: “Das bleibt mal schön hier” – über den Umgang mit nationalem Kunstgut
Wie soll man eigentlich mit nationalem Kunstgut umgehen? Soll es im eigenen Land bleiben und auch zukünftig der eigenen kulturellen Identitätsstiftung dienen? Oder soll es seinen Weg in die weite Welt finden und dort die heimische Kunstszene repräsentieren? Und wer entscheidet überhaupt, was als Kulturschutzgut gilt?

Art deco (Foto: Jos Dielis unter CC BY 2.0)
In Deutschland soll das nationale Kulturerbe für die künftigen Generationen unbeschadet überliefert werden. Daher steht es unter einem “Abwanderungsschutz”, damit es in Deutschland verbleibt. Ohne staatliche Genehmigung dürfen diese Kunstwerke nicht ins Ausland ausgeführt werden. Es gibt daher eine Datenbank, die alle diese Kunstgüter erfasst.
Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, hat allerdings auch einige Nachteile. So freuen sich nicht alle KünsterInnen, wenn sie mit ihren Werken in der Datenbank landen. Obwohl der Titel des schützenswerten Kulturguts sicherlich eindrucksvoll ist, hat es gravierende Auswirkungen auf den Marktpreis: In Deutschland werden im Schnitt niedrigere Verkaufswerte erzielt als auf dem internationalen Kunstmarkt.
Der Artikel “Das bleibt mal schön hier” auf Zeit Online setzt sich mit dem Für und Wider der derzeitigen Rechtslage in Deutschland und Reformvorschlägen auseinander. Den vollständigen Artikel finden Sie hier.